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Förderung der Lehrgänge mit IHK-Prüfung wird sich erhöhen

Förderung der Lehrgänge mit IHK-Prüfung wird sich erhöhen

Lehrgangsteilnehmer der Höheren Berufsbildung können sich ab dem 01.08.2020 auf eine höhere Förderung freuen. Konkret hat der Bundestag folgende Verbesserungen beschlossen:

  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Das neue Aufstieg-BAföG fördert zukünftig die Teilnehmer in ihrer Karriere nach der Ausbildung. Auf allen drei Fortbildungsstufen bis hin zum „Master-Niveau“. Nutznießer der Förderung sind vor allem die Fachwirte, Industriemeister, Kaufleute und Betriebswirte. Insbesondere die Existenzgründer nach einer Weiterbildung können sich freuen: Ihnen wird das Restdarlehen an Fortbildungskosten komplett erlassen. Ihnen wird einen schuldenfreien Start in die Selbständigkeit ermöglicht.

Damit wird die Höhere Berufsbildung nach attraktiver. Die Kosten für die Teilnehmer sind minimal, zumal die meisten Teilnehmer berufsbegleitend sich weiterbilden und dabei Geld verdienen. Berufliche Bildung ist genauso wichtig wie akademische Bildung. Sie bietet den Unternehmen die dringend benötigten Fachkräfte. Absolventen der Höheren Berufsbildung bieten den Unternehmen ein breites Fachwissen und viel Berufserfahrung. 

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der Höheren Berufsbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt.

Mehr Informationen erhalten Sie von unseren Lehrgangsmanagerinnen, bei den Ansprechpartnern der Landratsämter oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Autor: Gerald Fichtner

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