Weiterbildung unter Beachtung von Hygieneauflagen
Auf Weisung des Wirtschaftsministeriums müssen ab sofort auch im Unterricht Masken getragen werden
Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Daher haben wir in unserem Gebäude in Heilbronn Maßnahmen getroffen, die zum einen Ihre Gesundheit schützen und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen sowie zum anderen den Vorgaben der Behörden entsprechen. An den anderen gemieteten Unterrichtsorten in der Region achten wir darauf, dass vor Ort die Hygienemaßnahmen in unserem Sinne ebenfalls eingehalten werden.
Den Maßnahmen liegen unter anderem die laufenden Empfehlungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin zugrunde. Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung ist erfolgt.
Unsere Dozenten und Teilnehmer werden vorab über unsere Hygienemaßnahmen informiert. Die wichtigsten Aspekte sind:
- Grundsätzlich gilt die Abstandsregelung von 1,5 Metern.
- In unserem Gebäude in Heilbronn gibt es eine Klima- / Lüftungsanlage, die gefilterte Frischluft in den Raum befördert. Wenn diese Art des Luftaustausches an anderen Unterrichtsstandorten nicht im ausreichenden Maße vorhanden ist, soll regelmäßig stoßweise gelüftet werden.
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach Betreten des Gebäudes ist Pflicht. Im Unterrichtsraum am Platz muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden (mindestens eine medizinische oder eine FFP2 Maske).
- Hygienevorschriften, wie z.B. das regelmäßige Händewaschen, sind im gesamten Gebäude ausgeschildert.
- Der Beginn, die Pausen und das Ende der Kurse ist genau festgelegt. Alle Teilnehmer werden gebeten, dass diese Zeiten eingehalten werden. Pausen sollten in den Unterrichtsräumen verbracht werden.
- Die Bewirtung erfolgt über abgepackte Lebensmittel, ein Automatenverkauf ist gegeben. Es wird grundsätzlich jedem empfohlen, dass er sein Essen und seine Getränke für die gesamte Dauer des Kurses selbst mitbringt.
- Auch bei der An- und Abreise sollten die allgemein gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden.
Personen mit Fieber, trockenem Husten oder Störung des Geruchs- / Geschmackssinns (sofern nicht vom Arzt als nicht Corona-Infektion bescheinigt, z.B. bei einer Erkältung) sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten. Falls die Erkältungssymptome keine Symptome einer Corona-Infektion sind, dann sollte soweit möglich Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Hinweis: Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet müssen einen deutschen Corona Test machen. Betreten Sie nicht das Betriebsgelände bis festgestellt ist, dass Sie nicht an Corona infiziert sind.
Bitte vermeiden Sie Ansammlungen vor dem Gebäude, wenn Sie zu uns kommen. Sollten Warteschlangen entstehen, halten Sie die Abstandsregel ein. Befolgen Sie bitte alle aushängenden Anweisungen und die Anweisungen des Personals.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beste Grüße
Gerald Fichtner