Gepr. Technische*r Betriebswirt*in IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
In unseren Präsenzlehrgängen werden Teile der Lerninhalte mittels Live Online Training gelehrt. Dozent*innen vermitteln die Lerninhalte interaktiv und sind jederzeit präsent. Wir behalten uns vor, in Ausnahmesituationen den Online-Anteil zu erweitern.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in
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Heilbronn Anfahrt
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 80105H
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 620 UStd.
- Online-Anteil:
- ca. 30 %
- Zeiten:
- schichtbegleitend ungerade Wochen: i.d.R. Di und Do 18:00-21:15, jeden Sa. 08:00-15:30, max.12 Block
€ 3.990,–
Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein möglich
zzgl. Literaturkosten € 200,–
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 1.115,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,– -
Heilbronn Anfahrt
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 80107H
- Dauer:
- ca. 620 UStd.
- Online-Anteil:
- ca. 30%
- Zeiten:
- Schichtbegleitend i.d.R. 2-3x gerade Woche 18:00-21:15 + jeden Sa. 08:00 - max. 15:30 Uhr, max.12 Bl
€ 3.990,–
Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein möglich
zzgl. Literaturkosten € 200,–
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 1.115,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Inhalt:
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftssysteme, Volkswirtschaftlicher Kreislauf, Preisbildung
- Konjunktur- und Wirtschaftspolitik, EU, Rechtsformwahl
- Sozioökonomische Aspekte der Unternehmensführung
Rechnungswesen
- Finanzbuchhaltung, Finanzierung, Interpretation von Jahresabschlüssen
- Kosten- und Leistungsrechnung, Steuern, Kostenrechnungssysteme
Finanzierung und Investition
- Finanzwirtschaftliche Prozesse, Investitionsrechnung
- Finanzierungsformen, Finanzpläne, Nutzwertberechnung
Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
- Marktgegebenheiten, Marketinginstrumente, Produktlebenszyklus, Produktplanung, gewerblicher Rechtsschutz
- Einkauf, Bedarfsermittlung, Materialfluss- und Lagersysteme, Logistikkonzepte, Einkaufsmarketing
- Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme, Produktions- und Organisationstypen, Produktionsfaktoren
Management und Führung
Organisation und Unternehmensführung
- Planungskonzepte, Strategische Zielerreichung, Umweltaspekte, strategisches Denken, Analyse, Methode
- Organisationsentwicklung, Aufbau- und Ablauforganisation
- Projektmanagement, Integrative Managementsysteme
Personalmanagement
- Personalplanung, -beschaffung, -entwicklung, -beurteilung, -entlohnung, -führung und Mitarbeiterführung
- Arbeits- und Sozialrecht, Beteiligungsrechte
Informations- und Kommunikationstechniken
- Auswahl von IT-Systemen und Einführung, Datenschutz
- Kommunikationsnetze und -systeme, übergreifende IT-Systeme
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil*
- Technikbezogene Projektarbeit
- Fachgespräch einschl. Präsentation
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den § 2 bis 10 durchführen.
(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
1. Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten,
2. Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten,
3. Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen,
4. Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin.
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.