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Impressum

Gepr. Bilanzbuchhalter*in Bachelor Professional IHK

förderfähig durch Aufstiegs-BaföG I Bildungsgutschein

Der Abschluss zum/zur "Gepr. Bilanzbuchhalter*in (IHK) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung" ist einer der anspruchsvollsten nicht-akademischen Abschlüsse, die man in Deutschland erwerben kann. Dadurch eröffnen sich den Absolventen beruflich ganz neue Perspektiven, unabhängig davon, ob man in großen Unternehmen, in kleinen Betrieben oder Steuerbüros tätig ist. Die Weiterbildung zum/zur "Gepr. Bilanzbuchhalter*in (IHK) - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung" ist sinnvoll, wenn Sie verantwortungsvolle Aufgabengebiete oder Führungspositionen im Rechnungswesen übernehmen möchten oder die berufliche Selbstständigkeit anstreben.

Zusätzlicher Vorteil: Mit dem Abschluss zum/zur "Gepr. Bilanzbuchhalter*in" wird der schriftliche Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung erlassen.

In unseren Präsenzlehrgängen werden Teile der Lerninhalte mittels Live Online Training gelehrt. Dozent*innen vermitteln die Lerninhalte interaktiv und sind jederzeit präsent. Wir behalten uns vor, in Ausnahmesituationen den Online-Anteil zu erweitern.

Ihr Abschluss:

IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Jetzt anmelden

  • Heilbronn Anfahrt

    noch Plätze frei
    Lehrgangs-Nr.:
    46028H
    Dozenten:
    IHK-Dozententeam
    Dauer:
    ca. 790 UStd.
    Online-Anteil:
    ca. 25 %, abends onl
    Zeiten:
    Sa. 08:00-15:30Iwöchentlich Dienstag abends 18:00-21:15I anteilig online Ica 5 Blocktage/Jahr

     4.900,–

    Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

    zzgl. Literaturkosten € 200,–

    zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 505,–
    zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–

    Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK

    Anmelden

förderfähig durch Aufstiegs-BaföG I Bildungsgutschein

Inhalt:

Seminarprogramm und Prüfungsteile

Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen

Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten

Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen{/h3

Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen

Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden

Ein internes Kontrollsystem sicherstellen

Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

https://www.bmbf.de/SharedDocs/fortbildungsordnungen/de/bilanzbuchhalter-gepruefter-bilanzbuchhalterin-gepruefte-bachelor-professional-in-bilanzbuchhaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
  • einen der folgenden Abschlüsse:
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
  • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist
  • Die Berufspraxis muss in dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben sein

Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten.

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