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Impressum

Gepr. Bilanzbuchhalter*in Bachelor Professional IHK

förderfähig durch Aufstiegs-BaföG I Bildungsgutschein

Die Fortbildung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in bzw. Bachelor Professional in Buchhaltung, vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:

  • Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten
  • Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
  • Die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen
  • Kosten und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  • Das Zahlenwerk für Planungs-und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren
  • Ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen
  • Finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen
  • Berufsausbildung organisieren und durchführen
  • Aufbauend auf die Weiterbildung "Gepr. Bilanzbuchhalter/-in" kann die Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International" besucht und mit Prüfung abgelegt werden.

Ihr Abschluss:

IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

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  • Heilbronn Anfahrt

    nur noch wenige Plätze Sofort-Einstieg bis 02.11.2024
    Lehrgangs-Nr.:
    46025H
    Dozenten:
    IHK-Dozententeam
    Dauer:
    ca. 720 UStd.
    Online-Anteil:
    ca. 25 %
    Zeiten:
    Sa. 08:00-15:30 I wöchentlich Di. abends 18:00-21:15 I anteilig online I max.5 Blocktage/Jahr

     4.900,–

    Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

    zzgl. Literaturkosten € 300,–

    zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 505,–
    zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–

    Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK

    Anmelden

förderfähig durch Aufstiegs-BaföG I Bildungsgutschein

Inhalt:

Prüfungsteil

Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen

  • Nachweis, nach deutschem Recht eine ordnungsgemäße Buchführung durchzuführen, den Jahresabschluss zu erstellen und die wesentlichen Regelungen des internationalen Bilanzrechts nach den International Financial Reporting Standards darzustellen

Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten

  • Erlangen der Fähigkeit, die Zusammenhänge in der Rechnungslegung zu erkennen sowie Jahresabschlüsse für unternehmerische Zwecke zu analysieren und zu interpretieren

Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen

  • Fähigkeit, betriebliche Sachverhalte steuerlich zu bearbeiten

Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen

  • Fähigkeit, die Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnungen zu beherrschen
  • Verständnis der Bedeutung der betrieblichen Finanzwirtschaft als Erfolgsfaktor der Unternehmensführung in nationalen und internationalen Märkten
  • Erstellen und Einsetzen der Planungsrechnungen im Rahmen der Finanz- und Investitionsplanung

Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden

  • Fähigkeit, die Kosten- und Leistungsrechnung zur Steuerung betrieblicher Prozesse, zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen sowie zu Bilanzierungszwecken einzusetzen
  • Darstellen der Zusammenhänge zwischen Buchführung, Bilanzierung Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling

Ein internes Kontrollsystem sicherstellen

  • Erlangen der Fähigkeit, die Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen

Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

  • Fähigkeit, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern sowie Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren
  • Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagement situationsgerecht einzusetzen, ethische Grundsätze zu berücksichtigen und Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen und der Unternehmensziele zu führen und zu motivieren

Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

Verordnung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren
  • einen der folgenden Abschlüsse:
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
  • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
  • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist
  • Die Berufspraxis muss in dienlichen kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeiten und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben sein

Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten.

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