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Impressum

Gepr. Personalfachkaufmann*frau IHK online

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Als Personalprofi kümmern Sie sich um die wichtigste Ressource des Unternehmens - von der Berufsausbildung über personalpolitische Entscheidungen bis hin zur Personalentwicklung. In Zeiten des Fachkräftemangels eine sehr gefragte Qualifikation!

Bis zum Ablegen der "letzten Prüfungsleistung" ist der Nachweis der AEVO Prüfung zu erbringen.

Dieses Weiterbildungsangebot findet live online statt. Der Dozent vermittelt die Lerninhalte interaktiv online. Die Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort ab.

Technische Voraussetzungen

  • PC, Laptop oder Tablet (ab 7 Zoll)
  • Microsoft Windows oder Mac OS mit aktueller Version
  • Headset (Köpfhörer mit Mikrofon) oder Mikrofon und Lautsprecher im Laptop
  • Kamera
  • Internetzugang mit mindestens
    2,0 MBit/s im Download und
    1,0 MBit/s im Upload
  • Ihr Abschluss:

    IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

    Jetzt anmelden

    • online

      noch Plätze frei
      Lehrgangs-Nr.:
      44019D
      Dauer:
      ca. 420 UStd.
      Online-Anteil:
      100 %
      Zeiten:
      i.d.R. Di 18:00 - 21:15 Uhr, Sa. 08:00-13:00/15:30 Uhr und max. 5 Blocktage pro Jahr

       3.590,–

      Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

      zzgl. Literaturkosten € 250,–

      zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 520,–
      zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–

      Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK

      Anmelden

    förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

    Inhalt:

    Personalarbeit organisieren und durchführen

    Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

    Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

    Personal- und Organisationsentwicklung steuern

    Situationsbezogenes Fachgespräch

    Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

    Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

    Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

    Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

    Verordnung

    An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
    • Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge im Personalbereich haben.
    • Bis zum Ablegen der Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.

    Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten.

    ↑ Termine und Anmeldung