Gepr. Personalfachkaufmann*frau IHK online
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Bis zum Ablegen der "letzten Prüfungsleistung" ist der Nachweis der AEVO Prüfung zu erbringen.
Dieses Weiterbildungsangebot findet live online statt. Der Dozent vermittelt die Lerninhalte interaktiv online. Die Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort ab.
Technische Voraussetzungen
2,0 MBit/s im Download und
1,0 MBit/s im Upload
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau
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online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 44019D
- Dauer:
- ca. 420 UStd.
- Online-Anteil:
- 100 %
- Zeiten:
- i.d.R. Di 18:00 - 21:15 Uhr, Sa. 08:00-13:00/15:30 Uhr und max. 5 Blocktage pro Jahr
€ 3.590,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 250,–
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 520,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK
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förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
Personalarbeit organisieren und durchführen
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Situationsbezogenes Fachgespräch
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
VerordnungAn der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge im Personalbereich haben.
- Bis zum Ablegen der Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.