Geprüfte/-r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in
€ 3.600,– förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge
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Heilbronn Anfahrt
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 44500H
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 535 UStd.
- Zeiten:
- Sa. 08:00-15:30 I wöchentlich abends 18:00-21:15 I max.12 Blocktage/Jahr
€ 3.600,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 150,–
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 170,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 75,–
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förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
Lernprozesse und Lernbegleitung
- Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung
- Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogische gestützte Lernbegleitung
- Medienauswahl und -einsatz
- Lern- und Entwicklungsberatung
Planungsprozesse in der beruflichen Bildung
- Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse
- Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden
- Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung
- Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung
- Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen
Berufspädagogisches Handeln
- Projektarbeit
- Präsentation und Fachgespräch
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
https://www.bmbf.de/upload_filestore/upload/fvo_pdf/17_11_30_Aus__u_Weiterbildungspaedagoge.pdfZur Prüfung wird zugelassen, wer:
- einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis und
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
- Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe des Absatzes 1 haben.
- Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.