Gepr. Fachwirt*in für Büro- und Projektorganisation Vollzeit IHK
förderfähig durch Aufstiegs-Bafög
Die Teilnehmer werden in diesem Live Online Training (Webinar) auf alle Prüfungsteile der Fortbildung zum/zur geprüften Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation vorbereitet. Trainer und Mitarbeitende der Kursorganisation stehen stets für Ihre Fragen zur Verfügung.
Gemäß § 10 der Prüfungsordnung wird mit der erfolgreich abgelegten Prüfung auch die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen. Dies berechtigt zur Beantragung des Ausbildereignungsscheins (§ 5 Ausbilder-Eignungsverordnung).
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Gepr. Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation
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online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 49030D
- Dauer:
- ca. 460 UStd.
- Online-Anteil:
- 100%
- Zeiten:
- montags bis freitags 08:30 -14:30 Uhr, gelegentlich samstags 08:30-14:30 Uhr
€ 3.790,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
Bei der Zulassungs- und Prüfungsgebühr handelt es sich um die Gebühr der IHK Heilbronn-Franken.
Sofern Sie nicht im Gebiet der IHK Heilbronn-Franken wohnen oder arbeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatkammer.
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 380,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK
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förderfähig durch Aufstiegs-Bafög
Inhalt:
Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
- Bewertung von Informationen und deren Aufbereitung für Entscheidungsprozesse unter Berücksichtigung der zu beteiligenden Organisationseinheiten
- Auswahl geeigneter Techniken zur Beurteilung und Optimierung von betrieblichen Prozessen unter Berücksichtigung des Qualitätsmanagements
- verantwortliche Durchführung von betrieblichen Projekten unter Berücksichtigung des Projektmanagements
- Anwenden von Methoden des Zeit- und Selbstmanagements zur Optimierung der Büro- und Arbeitsorganisation
Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
- Organisieren und Dokumentieren von kundenorientierten Projekten
- Zielgruppen- und Marktanalysen unterstützen
- Planen und Koordinieren von zielgruppen- und produktbezogenen Werbemitteln
- Veranstaltungen planen, gestalten und durchführen
- Kundenkontakte und -kommunikation unter Berücksichtigung des betrieblichen Beschwerdemanagements und von Verhaltensregeln gestalten
Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
- Prozesse aus der Personalplanung begleiten, bei der Personalbeschaffung mitwirken und Personalbetreuung durchführen sowie Personalentwicklungsmaßnahmen umsetzen
- Ausbildung planen, organisieren, durchführen und kontrollieren
- Konflikte erkennen und analysieren, daraus Konfliktbewältigungsstrategien ableiten und umsetzen
- Moderation von Projektgruppen vorbereiten und unter Einsatz von Kommunikations- und Präsentationstechniken durchführen
Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
- Aufbereiten von Kennzahlen
- Aufgabenkoordination Einkauf/Beschaffung
- Beurteilen von Datenbanksystemen und anderen bürowirtschaftlichen Anwendungen für den zielorientierten Einsatz
- Zielorientiertes Einsetzen von Datenbanksystemen
- Wissensmanagement
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)/li}
- mindestens Microsoft Windows 10 oder macOS 11 oder Android 10 oder iOS 11 oder iPadOS 13
- Webcam (dringend empfohlen)
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und1 Mbps im Upload, Geschwindigkeitstest: https://www.google.com/search?q=speedtest
Hinweis
- Das Webinar wird über die E-Learningplattform didaris.com bereitgestellt. Zur Einrichtung des User-Accounts und Zusendung von Lehrgangsunterlagen übermitteln wir Name, Anschrift, Email-Adresse der Teilnehmer an didaris.com. In diesem Zusammenhang wird auch die Telefonnummer zur Klärung der technischen Fragen übermittelt.
- Der Kurs findet komplett live online statt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine live teilnehmen müssen, um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen. Aufzeichnungen sind nicht Vertragsbestandteil. Sie können ausnahmsweise, ohne Rechtsanspruch und jederzeit löschbar bereitgestellt werden. Der Kurs ist nicht als Selbstlernprodukt nutzbar.
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt
https://www.bmftr.bund.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.htmlZur Prüfung ist zugelassen wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- eine bereits abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf besitzen und danach eine mindestens einjährige Berufspraxisoder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Bitte nehmen Sie vor der Anmeldung zum Kurs Kontakt zu Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer auf, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen
Der Kurs orientiert sich an den bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgaben. Die Prüfung können Sie bei Ihrer IHK vor Ort ablegen. Die Höhe der Prüfungsgebühr kann sich je nach IHK unterscheiden und ist nicht in den Kursgebühren enthalten
Gemäß § 10 der Prüfungsordnung wird mit der erfolgreich abgelegten Prüfung auch die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachgewiesen. Dies berechtigt zur Beantragung des Ausbildereignungsscheins (§ 5 Ausbilder-Eignungsverordnung).
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.