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Gepr. Industriefachwirt IHK

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Dieser Lehrgang richtet sich an alle Industriekaufleute und/oder kaufmännische Mitarbeiter aus dem Industriebereich mit einschlägiger Berufserfahrung.

Die Absolventen verstehen durch die breit angelegten Inhalte die Prozesse des Industriebetriebs und sind in der Lage, diese mitzugestalten sowie Führungsaufgaben auf der mittleren Ebene zu übernehmen.

Als vielseitig qualifizierter Industriespezialist kann der Industriefachwirt in allen kaufmännischen Bereichen, wie z. B. Einkauf, Vertrieb, Marketing und Materialwirtschaft, anspruchsvolle Funktionen ausüben.

Dieses Weiterbildungsangebot findet zu 100% im live online Format statt. Alle Lerninhalte des Fachwirts werden von unserem Dozententeam interaktiv im Live Online Unterricht vermittelt. Die Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort in Präsenz ab.

Ihr Abschluss:

IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in

Jetzt anmelden

  • online

    noch Plätze frei
    Lehrgangs-Nr.:
    31022
    Dozenten:
    IHK-Dozententeam
    Dauer:
    ca. 600 UStd.
    Online-Anteil:
    100%
    Zeiten:
    WQ-Teil: Di.17.45-21.00, Sa.08:00-14:00 I HQ-Tei:1 Wo. Di.+Do. 2.Wo Di.+Sa / 5 Blockt./Jahr

     3.690,–

    Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

    zzgl. Literaturkosten € 200,–

    zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 600,–
    zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–

    Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK

    Anmelden

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Inhalt:

Wirtschaftsbezogene Qualifikation

Volks- und Betriebswirtschaftslehre

  • Markt, Preis und Wettbewerb, Gesamtrechnung
  • Konjunktur und Wirtschaftswachstum, Außenwirtschaft
  • Betriebliche Funktionen, Existenzgründung
  • Unternehmenszusammenschlüsse und Rechtsformen

Rechnungswesen

  • Grundlegende Aspekte, Finanzbuchhaltung
  • Kosten- und Leistungsrechnung, Planungsrechnung

Recht und Steuern

  • Rechtsordnung/Schuldverhältnisse/Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht/Wettbewerbsrecht/Arbeitsrecht
  • Steuerliche Bestimmungen

Unternehmensführung

  • Betriebsorganisation
  • Personalführung, Personalentwicklung

Handlungsspezifische Qualifikation

Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen

  • Investitionsrechnung, Kostenrechnung, Controlling

Produktionsprozesse

  • Produktionsplanung und -steuerung
  • Qualitätsmanagement, Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Logistik, Lager- und Transportwesen
  • Materialwirtschaft, Beschaffung, Entsorgung

Marketing und Vertrieb

  • Marketinginstrumente, Marketingmix
  • Vertriebsmanagement
  • Internationale, interkulturelle Kommunikation
  • Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Verbraucherschutz

Wissens- und Transfermanagement im Unternehmen

  • Organisation, Personalentwicklung, Projektmanagement
  • Informations- und Wissensmanagement, Datenschutz

Führung und Zusammenarbeit

  • Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation
  • Mitarbeitergespräche, Konfliktmanagement
  • Mitarbeiterförderung, Ausbildung
  • Moderation, Präsentationstechniken

Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

Der Industriefachwirt besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil ist die "Wirtschaftsbezogene Qualifikation" und der zweite Teil ist die "Handlungsspezifische Qualifikation". Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/industriefachwirt-gepruefter-industriefachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Für die Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ):

Eine erfolgreich abgeschlossene, dreijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufsausbildung

ODER

Eine erfolgreich abgeschlossene, dreijährige (sonstige) Berufsausbildung und mindestens ein- bis zweijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufspraxis

ODER

Eine mindestens dreijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufspraxis

Für die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):

Erfüllte WQ-Voraussetzungen, geschriebene WQ-Prüfung und mindestens

ein- bis zweijährige Berufspraxis (kaufmännisch/verwaltend)

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirts/ Geprüfter Industriefachwirtin aufweisen.

Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. (2) der Verordnung folgende:

§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses:

(...)

(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größen und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:

1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,

2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,

3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,

(...)

Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.

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