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Impressum

Gepr. Technische*r Fachwirt*in IHK

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein

Die Unternehmen fordern eine immer höhere Fachkompetenz von ihren Mitarbeiter*innen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Konzept zum "Geprüften Technischen Fachwirt" angepasst und weiterentwickelt. Kaufmännische und technische Fachkräfte vertiefen in diesem Lehrgang ihr vorhandenes Wissen und erweitern es praxisnah um den jeweils anderen Bereich. Der Lehrgang bereitet Sie auf neue Führungsanforderungen vor und lässt Sie flexibel die Sach- und Führungsaufgaben beispielsweise im technischen Einkauf, Vertrieb, Logistik und Warenwirtschaft oder im Qualitätsmanagement meistern.

In unseren Präsenzlehrgängen werden Teile der Lerninhalte mittels Live Online Training gelehrt.
Dozent*innen vermitteln die Lerninhalte interaktiv und sind jederzeit präsent.
Wir behalten uns vor, in Ausnahmesituationen den Online-Anteil zu erweitern.

Ihr Abschluss:

IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in

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  • Heilbronn Anfahrt

    noch Plätze frei
    Lehrgangs-Nr.:
    30153H
    Dozenten:
    IHK-Dozententeam
    Dauer:
    ca. 820 UStd.
    Online-Anteil:
    ca. 30 %
    Zeiten:
    Schichtbegleitend - gerade Woche; Sa. 08:00-15:30, i.d.R. 3x 18:00-21:15 abends, max.12 Blocktage/

     4.250,–

    Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

    zzgl. Literaturkosten € 250,–

    zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 895,–
    zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–

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förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein

Inhalt:

Teil 1: Technische Qualifikationen

Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen

Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation

Fertigungs- und Betriebstechnik

  • Steuerungstechnik
  • CAD/CAM-Techniken
  • Automatisierungssysteme
  • Instandhaltung
  • Fördertechnik
  • Fertigungstechnik

Teil 2: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft

Unternehmensführung

Rechnungswesen

  • Industrielles Rechnungswesen/Controlling

Recht und Steuern

  • Recht
  • Steuern

Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen

Absatzwirtschaft

Materialwirtschaft

Produktionswirtschaft

  • Produktionsplanung
  • Produktionsprogrammplanung
  • Produktionssteuerung
  • Produktionsüberwachung
  • Arbeitsvorbereitung

Führung und Zusammenarbeit

Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit

Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

Der Gepr. Technische Fachwirt besteht aus drei Teilen. Der erste Teil sind die "Technischen Qualifikationen", der zweite Teil die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" und der dritte Teil sind die "Handlungsspezifischen Qualifikationen". Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/technischer-fachwirt-gepruefter-technische-fachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Technischen Qualifikationen" (TQ) und die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" (WQ) ist zugelassen wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
ODER
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännische oder gewerblich-technischen Bereich
ODER
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifischen Qualifikationen" (HQ) ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen"
innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betriebl. Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:

1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,

2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebl. Bereiche informieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter zu selbstständigen, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten.

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

https://heilbronn.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/weiterbildungsprofile-a-z/technische-r-fachwirt-in-4760322

Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.

↑ Termine und Anmeldung