Gepr. Technische*r Fachwirt*in IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Dieses Weiterbildungsangebot findet komplett live online statt. Der Dozent vermittelt die Lerninhalte interaktiv online und ist jederzeit präsent.
Sollten Sie einen Termin verpassen, ist das normalerweise kein Problem.Alle Termine werden als Aufzeichnung zum Nacharbeiten zur Verfügung gestellt. Bei Beantragung des Aufstiegs-BAföG ist die Teilnahme am Life Online Unterricht verpflichtend. Das nachträgliche Ansehen der Aufzeichnung kann nicht als Teilnahme gewertet werden.
Dieses Weiterbildungsangebot findet über unseren Kooperationspartner didaris statt. Daher werden die Anmeldedaten der Teilnehmer*innen an den Kooperationspartner übermittelt.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Technische/-r Fachwirt/-in
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online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 30148D
- Dauer:
- ca. 605 UStd.
- Online-Anteil:
- 100%
- Zeiten:
- Berufsbegleitend wöchentlich montags- und mittwochabends von 17:45 - 21:00 Uhr + alle 4 Wo. samstags
€ 4.590,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 150,–
inkl. DIHK-Textbändezzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 510,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 75,–
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online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 30151D
- Dauer:
- ca. 605 UStd.
- Online-Anteil:
- 100%
- Zeiten:
- Berufsbegleitend wöchentlich Di. und Do. von 18:00 - 21:15 Uhr + alle 4 Wo. Sa. + 3 Vollzeitwochen
€ 4.590,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 150,–
inkl. DIHK-Textbändezzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 510,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 75,–
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förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
Teil 1: Technische Qualifikationen
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation
Fertigungs- und Betriebstechnik
- Steuerungstechnik
- CAD/CAM-Techniken
- Automatisierungssysteme
- Instandhaltung
- Fördertechnik
- Fertigungstechnik
Teil 2: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
Rechnungswesen
- Industrielles Rechnungswesen/Controlling
Recht und Steuern
- Recht
- Steuern
Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen
Absatzwirtschaft
Materialwirtschaft
Produktionswirtschaft
- Produktionsplanung
- Produktionsprogrammplanung
- Produktionssteuerung
- Produktionsüberwachung
- Arbeitsvorbereitung
Führung und Zusammenarbeit
Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/technischer-fachwirt-gepruefter-technische-fachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Technischen Qualifikationen" (TQ) und die "Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen" (WQ) ist zugelassen wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
ODER
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännische oder gewerblich-technischen Bereich
ODER
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifischen Qualifikationen" (HQ) ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen"
innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betriebl. Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,
2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebl. Bereiche informieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter zu selbstständigen, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://heilbronn.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/weiterbildungsprofile-a-z/technische-r-fachwirt-in-4760322
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Um an dem Kurs teilnehmen zu können, sind folgende technischen Voraussetzungen erforderlich:
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- Microsoft Windows 7 oder höher
- Mac OS X 10.8 (Mountain Lion) oder höher
- Android 4.0x oder höher
- iOS 7.0 oder höher
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload