Gepr. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen Vollzeit IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- u. Sozialwesen
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online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 34021D
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 525 UStd.
- Online-Anteil:
- 100 %
- Zeiten:
- montags bis freitags 08:30 bis 14:45 Uhr
€ 4.067,–
Aufstiegs-BAföG
zzgl. Literaturkosten € 223,– (zzgl. Literatur und freiverkäufliche Gesetze)
Bei der Zulassungs- und Prüfungsgebühr handelt es sich um die Gebühr der IHK Heilbronn-Franken.
Sofern Sie nicht im Gebiet der IHK Heilbronn-Franken wohnen oder arbeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatkammer.
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 390,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK
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förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
Planen, Steuern und Organisieren betriebl. Prozesse
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
Führen und Entwickeln von Personal
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum/zur "Gepr. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) können Sie die zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (AEVO-Prüfung) ablegen. Diese besteht aus einer praktischen Prüfung. Vom schriftlichen Teil der Prüfung sind Sie dann befreit.
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)/li}
- mindestens Microsoft Windows 10 oder macOS 11 oder Android 10 oder iOS 11 oder iPadOS 13
- Webcam (dringend empfohlen)
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und1 Mbps im Upload, Geschwindigkeitstest: https://www.google.com/search?q=speedtest
Hinweis
Das Webinar wird über die E-Learningplattform didaris.com bereitgestellt. Zur Einrichtung des User-Accounts und Zusendung von Lehrgangsunterlagen übermitteln wir Name, Anschrift, Email-Adresse der Teilnehmer an didaris.com. In diesem Zusammenhang wird auch die Telefonnummer zur Klärung der technischen Fragen übermittelt.Der Kurs findet komplett live online statt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine live teilnehmen müssen, um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen. Aufzeichnungen sind nicht Vertragsbestandteil. Sie können ausnahmsweise, ohne Rechtsanspruch und jederzeit löschbar bereitgestellt werden. Der Kurs ist nicht als Selbstlernprodukt nutzbar.
Falls eine Förderstelle Ihnen einen Zuschuss zum Kurs zugesichert hat, kann es sein, dass Sie eine Mindestquote zur Live-Anwesenheit einhalten müssen, um den Zuschuss zu erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen hierzu an die Stelle, bei der Sie die Förderung beantragt haben.
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
VerordnungAn der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.