Gepr. Industriemeister*in Elektrotechnik IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Der Lehrgang wird in Kooperation mit Didaris angeboten. Die Teilnehmer werden in diesem Live Online Training (Webinar) auf alle Prüfungsteile der Fortbildung zum/zur geprüften Industriemeister Elektrotechnik vorbereitet. Zusätzlich zum Live-Online-Unterricht unterstützt Sie der Trainer persönlich bei individuellen Fragen.
Das Live online Training (Webinar) wird über die E-Learningplattform von Didaris bereitgestellt. Zur Einrichtung des User-Accounts und Zusendung von Lehrgangsunterlagen übermitteln wir Name, Anschrift, Emailadresse der Teilnehmer an Didaris. In diesem Zusammenhang wird auch die Telefonnummer zur Klärung der technischen Fragen übermittelt.
Alle Termine werden als Aufzeichnung zum Nacharbeiten zur Verfügung gestellt. Bei Beantragung des Aufstiegs-BAföG ist die Teilnahme am Life Online Unterricht verpflichtend. Das nachträgliche Ansehen der Aufzeichnung kann nicht als Teilnahme gewertet werden.
Der Kurs orientiert sich an den bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgaben. Die Prüfung können Sie bei Ihrer IHK vor Ort ablegen. Die Höhe der Prüfungsgebühr und die Gebühr für den Zulassungsantrag kann sich je nach IHK unterscheiden und ist nicht in den Kursgebühren enthalten.
Die im Kurs verwendeten Basisunterlagen sind bereits im Kurspreis enthalten.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Gepr. Industriemeister*in Elektrotechnik
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-
online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 72035D
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 848 UStd.
- Online-Anteil:
- ca. 100 %
- Zeiten:
- Berufsbegleitend Sa. 08:30-13:30, i.d.R. 2x wöchentlich 18:00-21:15, max.5 Blocktage/Jahr
-
online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 72037D
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 848 UStd.
- Online-Anteil:
- ca. 100 %
- Zeiten:
- Berufsbegleitend Sa. 08:30-13:30, i.d.R. 2x wöchentlich 18:00-21:15, max.5 Blocktage/Jahr
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Inhalt:
OPTIONAL Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
- Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht inkl. Datenschutz
- Umweltschutzrecht
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomische Handlungsprinzipien
- Organisationsentwicklung
- KVP
- Kostenrechnen
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Informations- und Kommunikationsformen
- Planungstechniken und Analysemethoden
- Projektmanagement
- Technische Unterlagen
- Prozess- und Produktionsdaten
Zusammenarbeit im Betrieb
- Sozialverhalten/Gruppenverhalten
- Führungstechniken und -methoden
- Kommunikation und Kooperation
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Chemische Grundlagen
- Angewandte Physik
- Grundlagen der Statistik
- Elektrotechnik
2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Technik
- Automatisierungs- und Informationstechnik
Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung und -entwicklung
- Qualitätsmanagement inkl. FMEA
Technische Voraussetzungen
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den
Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses:
(...)
(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik wahrnehmen zu können:
1. Produktionsabläufe überwachen; über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten; für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern; Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten; technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen; für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig sein; Material, Bau- und Ersatzteile disponieren; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten;
2. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen; Kostenpläne
aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten; bei
der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; Qualitäts- und
Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen; die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen; in enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten; rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und beteiligte betriebliche Bereiche informieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen übergeordnete Planungsgruppen beraten sowie Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einbringen;
3. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuordnen; die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Gruppen betreuen und moderieren; die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern; Beurteilungen von Einzelnen und Gruppen durchführen und eine den Befähigungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angemessene Personalentwicklung anstreben; ihre Innovationsbereitschaft fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinwirken; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der ihm zugeteilten Auszubildenden verantworten; die Qualitätsmanagementziele im zuständigen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern; bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitwirken, Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit fördern.
(...)
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Technische Voraussetzungen:
PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
Microsoft Windows 10 oder höher
Mac OS 11 oder höher
Android 11 oder höher
iOS 7.0 oder höher
Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
Internetzugang mit mind.
2 Mbps im Download und
1 Mbps im Upload
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