Entsendung von Mitarbeitern ins EU-Ausland - rechtliche Fallstricke
Auch zu Pandemiezeiten kommen internationale Unternehmen nicht umhin, Mitarbeiter ins Ausland zu schicken, denn nicht alles lässt sich per Video oder Telefonkonferenz abwickeln. Anlass können neben zeitintensiven Beratungen auch Reparaturen, Montage oder auch einfach eine Messebeteilung sein. Einfach Ticket und Hotel buchen und los geht's - so einfach war es einmal, doch das ist schon seit geraumer Zeit vorbei.
Bei einer Mitarbeiterentsendung sind häufig umfangreiche Melde- und Nachweispflichten vor Aufnahme der Tätigkeit im Ausland zu beachten und zu erfüllen. Mit diesen bürokratischen Herausforderungen müssen sich die entsendenden Firmen möglichst frühzeitig befassen. Für das Unternehmen gilt es bereits vorab einige wichtige arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Punkte zu klären, zum andern gibt es auch steuerrechtliche Fallstricke zu beachten.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Bei einer Mitarbeiterentsendung sind häufig umfangreiche Melde- und Nachweispflichten vor Aufnahme der Tätigkeit im Ausland zu beachten und zu erfüllen. Mit diesen bürokratischen Herausforderungen müssen sich die entsendenden Firmen möglichst frühzeitig befassen. Für das Unternehmen gilt es bereits vorab einige wichtige arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Punkte zu klären, zum andern gibt es auch steuerrechtliche Fallstricke zu beachten.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Dieses Seminar richtet sich an:
Das Seminar ist für alle Mitarbeiter in der Außenwirtschaft, im Personalwesen sowie interessierte Mitarbeiter, die regelmäßig ins Ausland reisen (müssen) vorgesehen.
Ihr Abschluss:
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online
noch Plätze frei- Seminar-Nr.:
- AWF 22_18
- Dozenten:
- Jörg Luft
- Dauer:
- ca. 2 UStd.
- Zeiten:
-
09:00 bis 11:00
Voraussichtliche Termine
24.05.2022
€ 90,–
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Inhalt:
- Sieht der Arbeitsvertrag die Möglichkeit eines Auslandseinsatzes vor?
- Benötige ich einen zusätzlichen Entsendevertrag?
- Bleibt es bei der Anwendung des deutschen Arbeitsrechts, oder finden ausländische Vorschriften Anwendung?
- In welchem Land sind die Sozialversicherungsabgaben für den Mitarbeiter zu bezahlen?
- Welches Arbeitsgericht ist bei Streitigkeiten zuständig?
- In welchem Land ist die Lohnsteuer für den Mitarbeiter abzuführen?
- Die Grenzen einer Entsendung nach EU-Recht
- Einkommensteuerrechtliche Besonderheiten nach den Doppelbesteuerungsabkommen
- Meldepflichten
- Hilfreiche Links