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Mieterhöhung nach Modernisierung

Bei der Modernisierung von vermieteten Bestandsimmobilien wird Vermietern durch das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, die hierfür anfallenden Kosten -jedenfalls teilweise- durch Mieterhöhungen zu kompensieren. Besondere Relevanz erfährt dies insbesondere durch die Änderungen des sog. "Heizungsgesetzes" mit Wirkung zum 01.01.2024. Um derartige Mieterhöhungen rechtssicher durchzuführen, sollten Vermieter in den drei Phasen des Modernisierungsprozesses (1. Phase: Ankündigung; 2. Phase: Durchführung; 3. Phase: Mieterhöhung nach Modernisierung) die potentiellen Risiken kennen. Das Seminar erläutert die Voraussetzungen und "Fallstricke" dieser drei Phasen.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 7 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV.

Dieses Seminar richtet sich an:

Vermieter und Eigentümer von Immobilien, Immobilienverwalter, Immobilienmakler und -manager

Ihr Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

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    noch Plätze frei
    Seminar-Nr.:
    1739_251_01
    Dozenten:
    Dr. Dominik Hark
    Dauer:
    ca. 8 UStd.
    Zeiten:
    08:30 - 16:30

     355,–

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Inhalt:

  • Überblick: Miete | Mietänderung | Mieterhöhung
  • Modernisierung | Instandhaltung | Instandsetzung
  • Vorbereitung der Modernisierung
  • Durchführung der Modernisierungsmaßnahmen
  • Mieterhöhung nach erfolgter Modernisierung
  • Exkurs: Besonderes Mietrecht (ortsübliche Vergleichsmiete, Staffel- und Indexmiete)
  • Exkurs: Gewerberaummietrecht und WEG-Konstellationen

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