Entgeltabrechnung beschäftigter Studenten, Praktikanten sowie Rentner - online
Die Beschäftigung von besonderen Personengruppen wie Studenten, Praktikanten und Rentnern stellt Unternehmen häufig vor sozialversicherungsrechtliche Herausforderungen. Welche Regeln gelten wann? Und wann greifen Ausnahmen?
Während grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften Anwendung finden, gelten bei bestimmten Konstellationen - z. B. bei Überschreiten von Zeit- oder Entgeltgrenzen - besondere Ausnahmeregelungen, insbesondere hinsichtlich der Versicherungsfreiheit in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Auch die gezielte Beschäftigung von Rentnern gewinnt im Zuge des Fachkräftemangels an Bedeutung. Umso wichtiger ist es, rechtssicher zu handeln.
In diesem Seminar lernen Sie anhand konkreter Praxisfälle, wie Sie diese Beschäftigungsverhältnisse korrekt beurteilen, Beitrags- und Meldepflichten sicher anwenden und Rechtsklarheit im Betriebsalltag schaffen.
Während grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften Anwendung finden, gelten bei bestimmten Konstellationen - z. B. bei Überschreiten von Zeit- oder Entgeltgrenzen - besondere Ausnahmeregelungen, insbesondere hinsichtlich der Versicherungsfreiheit in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Auch die gezielte Beschäftigung von Rentnern gewinnt im Zuge des Fachkräftemangels an Bedeutung. Umso wichtiger ist es, rechtssicher zu handeln.
In diesem Seminar lernen Sie anhand konkreter Praxisfälle, wie Sie diese Beschäftigungsverhältnisse korrekt beurteilen, Beitrags- und Meldepflichten sicher anwenden und Rechtsklarheit im Betriebsalltag schaffen.
Dieses Seminar richtet sich an:
Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich der Lohn-/Gehaltsabrechnung, Personalverwaltung/-betreuung mit Grundkenntnissen
Ihr Abschluss:
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-
online
noch Plätze frei- Seminar-Nr.:
- 2433_252_01
- Dauer:
- ca. 8 UStd.
- Zeiten:
-
08:30 - 16:30 Uhr
Voraussichtliche Termine
21.10.2025
Inhalt:
Beschäftigte Studenten
1. Versicherungsrechtliche Beurteilung bei WerkstudentenGeringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung 20-Wochenstunden-Grenze sowie mehrere zeitgleiche Beschäftigungen Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien Ausweitung der Arbeitszeitgrenze in den Semesterferien Beschäftigungen am Wochenende, Abend- oder Nachstunden Mehrere Beschäftigungen im Laufe eines Jahres (26 Wochen-Grenze) Besondere Personengruppen
2. Meldungen, Einzugsstelle, Beiträge und Umlagen
3. Versicherungsschutz des beschäftigten Studenten
Praktikanten Versicherungsrechtliche Beurteilung, Beiträge, Meldungen, Einzugsstelle und Umlagen:
1. Vorgeschriebene Zwischenpraktika
2. Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
3. Nicht Vorgeschriebene Zwischenpraktika
4. Nicht Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
5. Besonderheiten bei Praktika von Fachschülern und Berufsfachschülern
Beschäftigte Rentner
1. Verschiedene Rentenarten
2. Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen bei Bezug einer bestimmten Rentenart
Beschäftigung während Bezug einer…
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Altersvollrente vor Erreichung der Altersgrenze
- Altersvollrente nach Erreichung der Altersgrenze
3. besonderer Personenkreis: Pensionär
55-Jähriger
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen nach Vollendung des 55. Lebensjahres
Auf Wunsch kann auch auf folgende Themen eingegangen werden: Jahresarbeitsentgeltgrenze Umlage 1, Umlage 2, Insolvenzgeldumlage Krankenkassenwahlrecht - Rolle des Arbeitgebers
1. Versicherungsrechtliche Beurteilung bei Werkstudenten
2. Meldungen, Einzugsstelle, Beiträge und Umlagen
3. Versicherungsschutz des beschäftigten Studenten
Praktikanten
1. Vorgeschriebene Zwischenpraktika
2. Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
3. Nicht Vorgeschriebene Zwischenpraktika
4. Nicht Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
5. Besonderheiten bei Praktika von Fachschülern und Berufsfachschülern
Beschäftigte Rentner
1. Verschiedene Rentenarten
2. Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen bei Bezug einer bestimmten Rentenart
Beschäftigung während Bezug einer…
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Altersvollrente vor Erreichung der Altersgrenze
- Altersvollrente nach Erreichung der Altersgrenze
3. besonderer Personenkreis: Pensionär
55-Jähriger
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen nach Vollendung des 55. Lebensjahres
Auf Wunsch kann auch auf folgende Themen eingegangen werden: