Ausbilderlehrgang zur Vorbereitung auf die praktische Ausbilder-Eignungsprüfung - NUR FÜR FACHWIRTE
Um den bundesweit anerkannten IHK-Abschluss als Ausbilder/-in zu erlangen, ist nur noch die praktische Ausbilder-Eignungsprüfung erforderlich. In dem verkürzten Vorbereitungslehrgang werden die Teilnehmer/-innen sowohl auf die Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation, als auch auf das Fachgespräch vorbereitet.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis
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Heilbronn Anfahrt
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 6245_242_01H
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 24 UStd.
- Zeiten:
-
von 18:00 - 21:15 Uhr (Änderung vorbehalten)
Voraussichtliche Termine
23.09.2024, 30.09.2024, 07.10.2024, 08.10.2024, 14.10.2024, 15.10.2024
€ 300,–
Für ZfW-Lehrgangsteilnehmer 280,- €
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 105,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,– -
Heilbronn Anfahrt
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 6245_242_04H
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 24 UStd.
- Zeiten:
-
von 08:00 - 15:30 Uhr (Blocktag)
Voraussichtliche Termine
25.11.2024, 26.11.2024, 27.11.2024
€ 300,–
Für ZfW-Lehrgangsteilnehmer 280,- €
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 105,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–
Inhalt:
Handlungsfeld 1
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und die Ausbildung planen
Handlungsfeld 2
- Die Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken.
Handlungsfeld 3
- Die Ausbildung durchführen - selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert fördern
Handlungsfeld 4
- Die Ausbildung abschließen - die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen und Perspektiven für die Weiterentwicklung aufzeigen
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Zum Beispiel
"Gepr. Wirtschaftsfachwirt/in" (Verordnung vom 15.12.04),
"Gepr. Technischer Fachwirt/in" (Verordnung vom 17.01.10),
"Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" (Verordnung vom 21.07.11),
"Gepr. Handelsfachwirt" (Verordnung vom 25.08.09),
"Gepr. Industriefachwirt" (Verordnung vom 25.06.10).
WICHTIG:
Laut der Ausbilder-Eignungsverordnung vom Januar 2009 § 4 Abs. (5) müssen die Voraussetzungen für die *AdA-Prüfung noch vor der fristgerechten Prüfungsanmeldung von der zuständigen Stelle, der IHK Heilbronn-Franken, überprüft werden.
Die Prüfung Ihrer **Zulassungsvoraussetzungen sowie die eigentliche **Prüfungsanmeldung erfolgt unabhängig von der Lehrgangsanmeldung.
Die Ausbildung der Ausbilder, auch berufs- und arbeitspädagogische Eignung genannt, bevollmächtigt Sie nicht automatisch im Unternehmen auszubilden.
Diese Befähigung kann erst nach weiterer Überprüfung Ihrer berufs- und arbeitspädagogischen, fachlichen und persönlichen Eignungen durch die Ausbildungsberater der IHK Heilbronn-Franken erlangt werden.
*AdA = Ausbildung der Ausbilder
**Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanmeldung: Nähere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Lehrgangsanmeldung per Mail