Gepr. Technische*r Betriebswirt*in IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Dieser Lehrgang findet zu 100% live online statt und wird in Kooperation mit Didaris angeboten. Die Teilnehmer werden in diesem Live-Online-Training (Webinar) auf alle Prüfungsteile der Fortbildung zum/zur geprüften Technischen Betriebswirt*in vorbereitet. Zusätzlich zum Live-Online-Unterricht unterstützt Sie der Trainer persönlich bei individuellen Fragen. Bitte beachten Sie, dass Aufzeichnungen keine Live-Teilnahme ersetzen können. Bei Beantragung einer staatlichen Förderung ist die Teilnahme am Live-Online-Unterricht mit einer Mindestquote verpflichtend.
Der Kurs orientiert sich an den bundesweit einheitlichen Prüfungen. Die Prüfung können Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort ablegen. Die Höhe der Prüfungsgebühr obliegt der zuständigen IHK und ist nicht in den Kursgebühren enthalten.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Technische/-r Betriebswirt/-in
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online
noch Plätze frei Findet garantiert statt- Lehrgangs-Nr.:
- 80100D
- Dauer:
- ca. 482 UStd.
- Online-Anteil:
- 100%
- Zeiten:
- Berufsbegleitend wöchentlich Mo. und Mi. von 18:00 - 21:15 Uhr + alle 4 Wo. Sa. + 1 Vollzeit-Woche
€ 4.150,–
Aufstiegs-BAföG
zzgl. Literaturkosten € 240,–
Bei der Zulassungs- und Prüfungsgebühr handelt es sich um die Gebühr der IHK Heilbronn-Franken.
Sofern Sie nicht im Gebiet der IHK Heilbronn-Franken wohnen oder arbeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatkammer.
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 1.115,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess
Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftssysteme, Volkswirtschaftlicher Kreislauf, Preisbildung
- Konjunktur- und Wirtschaftspolitik, EU, Rechtsformwahl
- Sozioökonomische Aspekte der Unternehmensführung
Rechnungswesen
- Finanzbuchhaltung, Finanzierung, Interpretation von Jahresabschlüssen
- Kosten- und Leistungsrechnung, Steuern, Kostenrechnungssysteme
Finanzierung und Investition
- Finanzwirtschaftliche Prozesse, Investitionsrechnung
- Finanzierungsformen, Finanzpläne, Nutzwertberechnung
Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
- Marktgegebenheiten, Marketinginstrumente, Produktlebenszyklus, Produktplanung, gewerblicher Rechtsschutz
- Einkauf, Bedarfsermittlung, Materialfluss- und Lagersysteme, Logistikkonzepte, Einkaufsmarketing
- Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme, Produktions- und Organisationstypen, Produktionsfaktoren
Management und Führung
Organisation und Unternehmensführung
- Planungskonzepte, Strategische Zielerreichung, Umweltaspekte, strategisches Denken, Analyse, Methode
- Organisationsentwicklung, Aufbau- und Ablauforganisation
- Projektmanagement, Integrative Managementsysteme
Personalmanagement
- Personalplanung, -beschaffung, -entwicklung, -beurteilung, -entlohnung, -führung und Mitarbeiterführung
- Arbeits- und Sozialrecht, Beteiligungsrechte
Informations- und Kommunikationstechniken
- Auswahl von IT-Systemen und Einführung, Datenschutz
- Kommunikationsnetze und -systeme, übergreifende IT-Systeme
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil*
- Technikbezogene Projektarbeit
- Fachgespräch einschl. Präsentation
Technische Voraussetzungen
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den § 2 bis 10 durchführen.
(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
1. Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten,
2. Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten,
3. Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen,
4. Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin.
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.