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Impressum

Gepr. Personalfachkauffrau*mann (inkl. AEVO) IHK

förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

Die Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:

  • Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung
  • Qualifizierte Beratung und Prozessbegleitung
  • Beherrschung der operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit
  • Verantwortliche Mitgestaltung der Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing
  • Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Aus- und Weiterbildung
  • Beherrschung fachspezifischer Kommunikations- und Managementkompetenz
Dieses Weiterbildungsangebot findet live online statt. Der Dozent vermittelt die Lerninhalte interaktiv online. Die Prüfung legen Sie bei Ihrer zuständigen IHK vor Ort ab.

Technische Voraussetzungen

  • PC, Laptop oder Tablet (ab 7 Zoll)
  • Microsoft Windows oder Mac OS mit aktueller Version
  • Headset (Köpfhörer mit Mikrofon) oder Mikrofon und Lautsprecher im Laptop
  • Kamera
  • Internetzugang mit mindestens
    2,0 MBit/s im Download und
    1,0 MBit/s im Upload
  • Ihr Abschluss:

    IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau

    Jetzt anmelden

    • online

      noch Plätze frei
      Lehrgangs-Nr.:
      44019
      Dozenten:
      IHK-Dozententeam
      Dauer:
      ca. 580 UStd.
      Online-Anteil:
      100 %
      Zeiten:
      i.d.R. Di 18:00 - 21:15 Uhr, Sa. 08:00-13:00/15:30 Uhr und max. 5 Blocktage pro Jahr

       3.500,–

      Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich

      zzgl. Literaturkosten € 250,–

      zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 520,–
      zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 118,–

      Anmelden

    förderfähig durch Aufstiegs-BAföG

    Inhalt:

    Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

    • Ausbilderlehrgang (AEVO-Prüfung)
    • inklusive Vorbereitung auf die mündliche Ausbildereignungsprüfung mit Schwerpunkt Präsentationen

    Personalarbeit organisieren und durchführen

    • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
    • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
    • Prozesse im Personalbereich gestalten
    • Projekte planen und durchführen
    • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
    • Beraten und Fachgespräche führen
    • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
    • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden

    Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

    • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
    • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
    • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
    • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
    • Personalbeschaffung durchführen
    • Administrative Aufgaben einschl. der Entgeltabrechnung bearbeiten

    Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

    • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
    • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
    • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
    • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

    Personal- und Organisationsentwicklung steuern

    • Mitarbeiter beurteilen, deren Potentiale erkennen und fördern
    • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalyse und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
    • Zielgruppenspezifische Förderprogramme, Qualitätsmanagement, betriebliche Arbeitsformen
    • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten

    Situationsbezogenes Fachgespräch

    Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.

    Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.

    Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.

    Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

    Verordnung

    An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
    • Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge im Personalbereich haben.
    • Bis zum Ablegen der Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.

    Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten.

    ↑ Termine und Anmeldung