Gepr. Personalfachkauffrau*mann (inkl. AEVO) IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Die Fortbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
- Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung
- Qualifizierte Beratung und Prozessbegleitung
- Beherrschung der operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit
- Verantwortliche Mitgestaltung der Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing
- Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Aus- und Weiterbildung
- Beherrschung fachspezifischer Kommunikations- und Managementkompetenz
Technische Voraussetzungen
2,0 MBit/s im Download und
1,0 MBit/s im Upload
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/r Personalfachkaufmann/frau
Jetzt anmelden
-
online
nur noch wenige Plätze- Lehrgangs-Nr.:
- 44019
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 580 UStd.
- Online-Anteil:
- 100 %
- Zeiten:
- i.d.R. Di 18:00 - 21:15 Uhr, Sa. 08:00-13:00/15:30 Uhr und max. 5 Blocktage pro Jahr
€ 3.500,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 250,–
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 520,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 118,–
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
- Ausbilderlehrgang (AEVO-Prüfung)
- inklusive Vorbereitung auf die mündliche Ausbildereignungsprüfung mit Schwerpunkt Präsentationen
Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalbereich gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschl. der Entgeltabrechnung bearbeiten
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potentiale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalyse und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme, Qualitätsmanagement, betriebliche Arbeitsformen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
Situationsbezogenes Fachgespräch
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
VerordnungAn der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge im Personalbereich haben.
- Bis zum Ablegen der Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung) zu erbringen.