Gepr. Handelsfachwirt*in IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Zusätzlicher Vorteil: Mit dem Abschluss zum "Geprüften Handelsfachwirt" wird der schriftliche Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung erlassen.
In unseren Präsenzlehrgängen werden Teile der Lerninhalte mittels Live Online Training gelehrt. Dozent*innen vermitteln die Lerninhalte interaktiv und sind jederzeit präsent. Wir behalten uns vor, in Ausnahmesituationen den Online-Anteil zu erweitern.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in
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Heilbronn Anfahrt
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 32048H
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 500 UStd.
- Online-Anteil:
- ca. 25%
- Zeiten:
- Mo und/oder Mi 18:00-21:15, 14-täglich Sa. 08:00-15:30, max. 12 Blocktage/Jahr
€ 3.400,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 200,–
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 510,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 75,–
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Inhalt:
Handlungsbereiche
Unternehmensführung und -steuerung
- Unternehmensgründung, Business Plan
- Unternehmensorganisation
- Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- Unternehmensfinanzierung
- Risikomanagment
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
- Personalführung, Führungsgrundsätze und -methoden
- Zeit- und Selbstmanagement
- Personalmarketing, Personalauswahl und -einstellung
- Aus- und Weiterbildung, Personalentwicklung
- Personalbedarfs-, Personalkosten- und Personaleinsatzplanung
- Personalkennziffern, Entgeltsysteme
- Arbeitsrecht, Arbeits- und Gesundheitsschutz
Handelsmarketing
- Handelsentwicklungen, Perspektiven
- Markt- und Zielgruppenanalyse, Marketingstrategien und -aktivitäten
- Marketinginstrumente, Standortmarketing, Sortimentsgestaltung
- Verkaufsförderung, Servicepolitik
- Visual Merchandising, Werbekonzepte, Öffentlichkeitsarbeit
- E-Commerce, rechtliche Bedingungen
- Markt- und Wettbewerbsentwicklung
Beschaffung und Logistik
- Beschaffungspolitik
- Beschaffungs-, Lager- und Logistikprozesse
- Supply Chain Management
- Lagerwirtschaft, Waren- und Datenfluss
- Transport- und Entsorgungsprozesse, rechtliche Bedingungen
Wahlfach Einkauf - dieses Wahlfach ist nur bei den Online-Kursen möglich
- Einkaufsstrategien, Unternehmenspolitik
- Sortimentsstrategie
- Einkaufsmärkte, Beschaffung, Lieferantenmanagement
- Verhandlungsstrategien
Wahlfach Vertriebssteuerung
- Vertriebs- und Sortimentsstrategien
- Flächenoptimierung
- Category-Management
- Preispolitik
Situationsbezogenes Fachgespräch
Technische Voraussetzungen
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Zur ersten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 3 ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen
Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis ODER
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis ODER
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis ODER
4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine
mindestens zweijährige Berufspraxis ODER
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung nach § 3 Absatz 2 und 4 ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. (2) der Verordnung folgende:
"§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses:
(...)
(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um im Einzelhandel, im Groß- und Außenhandel sowie im funktionellen Handel eigenständig und verantwortlich Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle handelsspezifischer Aufgaben und
Sachverhalte unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Instrumente wahrzunehmen. Dabei sollen gesellschaftliche, volkswirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere:
1. Analysieren und Beurteilen der Auswirkungen handelsrelevanter Marktentwicklungen,
2. Erarbeiten und Umsetzen kundenorientierter und wirtschaftlicher Konzepte der Sortimentsgestaltung,Warenbeschaffung und Logistik,
3. Steuern von Umsatz und Ertrag mit warenwirtschaftlichen Kennzahlen,
4. Anwenden von Controllinginstrumenten,
5. Beurteilen von Finanzierungsalternativen und Vorbereiten von Entscheidungen,
6. Planen und Umsetzen arbeitsorganisatorischer Veränderungen,
7. Konzipieren, Umsetzen und Auswerten von Marketingkonzepten,
8. Übernehmen von Organisations- und Führungsaufgaben unter Berücksichtigung von Unternehmens- und
Führungsgrundsätzen, unternehmerisches Denken und Handeln,
9. Wahrnehmen von Qualifizierungsaufgaben sowie Fördern der Personalentwicklung,
10. Durchführen und Organisieren der Berufsausbildung,
11. Wahrnehmen von Aufgaben des Personalmanagements,
12. Kooperieren mit Geschäftspartnern und internen Unternehmensbereichen, Kommunikation kunden- und dienstleistungsorientiert gestalten,
13. Umsetzen des Qualitätsmanagements und Fördern der Nachhaltigkeit.
(...)
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.