Gepr. Industriefachwirt*in IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Die Absolventen verstehen durch die breit angelegten Inhalte die Prozesse des Industriebetriebs und sind in der Lage, diese mitzugestalten sowie Führungsaufgaben auf der mittleren Ebene zu übernehmen.
Als vielseitig qualifizierter Industriespezialist kann der Industriefachwirt in allen kaufmännischen Bereichen, wie z. B. Einkauf, Vertrieb, Marketing und Materialwirtschaft, anspruchsvolle Funktionen ausüben.
Der Unterricht findet i.d.R. im Zentrum für Weiterbildung oder an Schulen in HN statt.
Dieses Weiterbildungsangebot findet im Präsenzlernen statt. Vereinzelt werden Lerninhalte mittels Live Online Training (Webinar) gelehrt. Der Dozent wird dann die Lerninhalte interaktiv online vermitteln und ist jederzeit präsent.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in
Jetzt anmelden
-
online
keine Plätze mehr- Lehrgangs-Nr.:
- 31016D
- Dauer:
- ca. 430 UStd.
- Online-Anteil:
- 100 % Online
- Zeiten:
- Di. 17:45 - 21:00 Uhr; Do. 17.45 - 21:00 Uhr
€ 3.290,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 340,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 75,–
Auf die Warteliste -
Heilbronn Anfahrt
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 31015H
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 630 UStd.
- Online-Anteil:
- 40
- Zeiten:
- Sa. 08:00- 14/15:30, Mo. u. teils. Do 18:00-21:15; max.12 Blocktage/Jahr
€ 3.500,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 300,–
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 340,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 75,–
Anmelden
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Inhalt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikation
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Markt, Preis und Wettbewerb, Gesamtrechnung
- Konjunktur und Wirtschaftswachstum, Außenwirtschaft
- Betriebliche Funktionen, Existenzgründung
- Unternehmenszusammenschlüsse und Rechtsformen
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte, Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung, Planungsrechnung
Recht und Steuern
- Rechtsordnung/Schuldverhältnisse/Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht/Wettbewerbsrecht/Arbeitsrecht
- Steuerliche Bestimmungen
Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung, Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikation
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Investitionsrechnung, Kostenrechnung, Controlling
Produktionsprozesse
- Produktionsplanung und -steuerung
- Qualitätsmanagement, Umwelt- und Arbeitsschutz
- Logistik, Lager- und Transportwesen
- Materialwirtschaft, Beschaffung, Entsorgung
Marketing und Vertrieb
- Marketinginstrumente, Marketingmix
- Vertriebsmanagement
- Internationale, interkulturelle Kommunikation
- Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Verbraucherschutz
Wissens- und Transfermanagement im Unternehmen
- Organisation, Personalentwicklung, Projektmanagement
- Informations- und Wissensmanagement, Datenschutz
Führung und Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche, Konfliktmanagement
- Mitarbeiterförderung, Ausbildung
- Moderation, Präsentationstechniken
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/industriefachwirt-gepruefter-industriefachwirtin-gepruefte.pdf?__blob=publicationFile&v=1
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Für die Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ):
Eine erfolgreich abgeschlossene, dreijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufsausbildung
ODER
Eine erfolgreich abgeschlossene, dreijährige (sonstige) Berufsausbildung und mindestens ein- bis zweijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufspraxis
ODER
Eine mindestens dreijährige (kaufmännische/verwaltende) Berufspraxis
Für die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):
Erfüllte WQ-Voraussetzungen, geschriebene WQ-Prüfung und mindestens
ein- bis zweijährige Berufspraxis (kaufmännisch/verwaltend)
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirts/ Geprüfter Industriefachwirtin aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. (2) der Verordnung folgende:
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses:
(...)
(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin um in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größen und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und damit die Befähigung:
1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten,
(...)
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.