Gepr. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Zusätzlicher Vorteil: Mit dem Abschluss zum/zur "Gepr. Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen" wird der schriftliche Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung erlassen.
In unseren Präsenzlehrgängen werden Teile der Lerninhalte mittels Live Online Training gelehrt. Dozent*innen vermitteln die Lerninhalte interaktiv und sind jederzeit präsent. Wir behalten uns vor, in Ausnahmesituationen den Online-Anteil zu erweitern.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Gepr. Fachwirt/-in im Gesundheits- u. Sozialwesen
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noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 34022H
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 560 UStd.
- Online-Anteil:
- ca. 60%
- Zeiten:
- Mo./Mi. oder Fr. 18:00 bis 21:15 Uhr, 2 x im Monat samstags 08:00-15:30 Uhr präsent, 5 Blocktage/Jah
€ 3.990,–
Aufstiegs-BAföG
zzgl. Literaturkosten € 200,– (Literaturkosten variieren)
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 390,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 59,–Gebühren IHK HN-Franken/ variieren je IHK
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förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
- Betriebliche Ziele
- Beurteilen betriebl. Zusammenhänge, entwickeln und umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten
- Organisationsmanagement
- Prozessmanagement
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Qualitätsmanagement
- Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
- Risikomanagement, Zeit- und Selbstmanagement
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Schnittstellen, Kooperationsbeziehungen
- Teamarbeit und Kommunikation
- Projektmanagement
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Jahresabschlussarbeiten, Finanzierungssysteme, Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling, betriebliche Kennzahlen, Finanzierungs- und Investitionskonzepte
Führen und Entwickeln von Personal
- Personalplanung, -beschaffung, -auswahl, -einsatz
- Personalentwicklung
- Planen und Durchführen der Ausbildung
- Mitarbeitermotivation
- Personalentwicklungspotenzial und Personalentwicklungsziele
- Konfliktmanagement
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Durchführen von Marktanalysen
- Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
- Einführen und Umsetzen von Marketingmaßnahmen
- Sozialmarketing, Gesundheitsmarketing
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
Verordnung
An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.