Gepr. Industriemeister*in Lebensmittel IHK
förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Dieses Weiterbildungsangebot findet im Präsenzlernen statt. Vereinzelt werden Lerninhalte mittels Live Online Training (Webinar) gelehrt. Der Dozent wird dann die Lerninhalte interaktiv online vermitteln und ist jederzeit präsent.
Der Lehrgang zum Gepr. Industriemeister Lebensmittel beinhaltet den Ausbilderschein. Sollten Sie bei Ihrer Anmeldung den Ausbilderschein bereits absolviert haben, können Sie den Lehrgang selbstverständlich auch ohne Ausbilderschein besuchen. Wir rechnen Ihnen diese Kosten entsprechend raus.
Ihr Abschluss:
IHK-Prüfungszeugnis Gepr. Industriemeister*in Lebensmittel
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-
online
noch Plätze frei- Lehrgangs-Nr.:
- 73017
- Dozenten:
- IHK-Dozententeam
- Dauer:
- ca. 1100 UStd.
- Online-Anteil:
- 100 %
- Zeiten:
- Samstag 08:00-15:30, i. d. R. 2 x abends 18:00-21:15, max.12 Blocktage/Jahr
€ 4.950,–
Förderung durch Aufstiegs-BAföG möglich
zzgl. Literaturkosten € 350,–
Bei der Zulassungs- und Prüfungsgebühr handelt es sich um die Gebühr der IHK Heilbronn-Franken.
Sofern Sie nicht im Gebiet der IHK Heilbronn-Franken wohnen oder arbeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatkammer.
zzgl. IHK-Prüfungsgebühr € 1.065,–
zzgl. IHK-Zulassungsgebühr € 118,–Gebühren IHK HN-Franken/ variieren nach zust. IHK
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förderfähig durch Aufstiegs-BAföG
Inhalt:
OPTIONAL Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
- Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht inkl. Datenschutz
- Umweltschutzrecht
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomische Handlungsprinzipien
- Organisationsentwicklung
- Aufbau- und Ablauforganisation
- KVP
- Kostenrechnen
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Informations- und Kommunikationsformen
- Planungstechniken und Analysemethoden
- Projektmanagement
- Präsentationstechniken
- Technische Unterlagen
- Prozess- und Produktionsdaten
Zusammenarbeit im Betrieb
- Sozialverhalten/Gruppenverhalten
- Führungstechniken und -methoden
- Kommunikation und Kooperation
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Chemische Grundlagen
- Angewandte Physik
- Grundlagen der Statistik
- Elektrotechnik
2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Technik
- Lebensmitteltechnologie
- Betriebstechnik
- Warenmanagement
Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planung, Steuerung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit
Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Technische Voraussetzungen
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Lehrgangsbesuch keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung darstellt. Umgekehrt wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang kein Anspruch auf Zulassung zur Prüfung begründet.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, bei der Industrie- und Handelskammer den Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Für die Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation (BQ):
Eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist
ODER
Eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis
ODER
Eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Für die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ):
Das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
Erfüllte BQ-Voraussetzungen und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Lebensmittel aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. (3) der Verordnung folgende:
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses:
(...)
(3) Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll der Geprüfte Industriemeister Lebensmittel in der Lage sein, in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neuen Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technischorganisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten. Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehören im Einzelnen folgende Aufgaben:
1. Sachaufgaben:
a) die lebensmittelspezifischen Produktionsprozesse überwachen und optimieren,
b) die In- und Außerbetriebnahme von Produktionsanlagen organisieren und überwachen,
c) den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt sicherstellen,
d) den Werterhalt von Rohwaren, Zusatz- und Hilfsstoffen sowie von Halbfabrikaten, Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien bei Transport und Lagerung sicherstellen,
e) Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung für die Produktionsabläufe sichern,
f) bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften mitwirken,
g) technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und
h) bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte und Spezifikationen mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten;
2. Organisationsaufgaben:
a) die Arbeitsabläufe zur Herstellung von Lebensmitteln planen und überwachen sowie sich an der Planung und Umsetzung neuer Produktionsprozesse beteiligen,
b) die Kontrollen der ein- und ausgehenden Produkte sowie die Dokumentationen der Produktionsprozesse sicherstellen,
c) Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten,
d) bei der Auswahl und Beschaffung von Geräten, Maschinen und Produktionsanlagen mitwirken,
e) Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und deren fristgemäße Einhaltung gewährleisten,
f) die Rückverfolgbarkeit von Produkten und Prozessen sicherstellen,
g) die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie mit den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen,
h) die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen;
3. Führungsaufgaben:
a) die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung, ihrer Kompetenzen und ihrer Interessen zuordnen, sie zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, ihre Motivation fördern und sie an Entscheidungsprozessen beteiligen,
b) bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken,
c) Arbeitsgruppen betreuen und moderieren,
d) die ziel- und lösungsorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern,
e) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Gruppen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beurteilen, Personalentwicklungsmaßnahmen fördern sowie Unterweisungen durchführen und veranlassen,
f) die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen,
g) die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden vorbereiten und organisieren und die Durchführung der Ausbildung sicherstellen sowie
h) Qualitätsziele umsetzen sowie das qualitätsbewusste Handeln und die Kundenorientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern.
§3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
(2) Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistungen vorzulegen.
(...)
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://ihk-anmeldeportal.de/hauptantrag
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.