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INTRASTAT - Auffrischung - Fokus Neuerungen und Sonderfälle - online

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von "Intrastat-Meldungen" verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.

Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum "Ursprungsland" und die "USt-ID-Nr." des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der "Geschäftsarten" zu beachten.

Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.

Als wesentliche Neuerung ist der "Mikrodatenaustausch" zu nennen. Diese neue Datenquelle (Nutzung von Versendungsdaten des Partnerlandes als Eingangsdaten) führt aber aktuell noch nicht zu Entlastungen für die Auskunftspflichtigen; auch weiterhin sind für die "Wareneingänge" Meldungen zur Intrastat anzumelden.

In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.

Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken. Anhand von Praxisbeispielen mit Musterlösungen werden Sonderfälle verständlich erläutert. Sie lernen die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung kennen.

Seminarziele

- Neue Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen
- Statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen
- Die geforderten Angaben korrekt ermitteln können
- Zusammenhänge und Unterschiede zwischen "Intrastat" und "Umsatzsteuer" erfahren
- Umgang mit komplexen Fragestellungen und Lösungswege finden

Die Dozentin ist Hauptsachbearbeiterin im Statistischen Bundesamt und somit Expertin, wenn es um INTRASTAT-Anmeldungen geht.

Dieses Seminar richtet sich an:

Mitarbeiter*innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Steuerberater, Dienstleister.
Vorkenntnisse sind erforderlich

Ihr Abschluss:

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    noch Plätze frei
    Seminar-Nr.:
    1591_241_02
    Dozenten:
    Jenny Clermont
    Dauer:
    ca. 4 UStd.
    Zeiten:
    09:00 - 12:30

     190,–

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    noch Plätze frei
    Seminar-Nr.:
    1591_242_01
    Dozenten:
    Jenny Clermont
    Dauer:
    ca. 4 UStd.
    Zeiten:
    09:00 - 12:30

     190,–

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Inhalt:

  • Kurzeinführung in die Intrahandelsstatistik
  • Änderungen in der Intrahandelsstatistik ab 2022
  • Sonderfälle (Reihen- und Dreiecksgeschäfte, Lagerverkehre, innergemeinschaftliche Fernverkäufe, Lohnveredelung)
  • Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
  • Befreiungen und Vereinfachungen
  • Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)

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