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Sanktionslistenprüfung - was ist zu tun? - online

Die Sanktionsvorschriften der Europäischen Union normieren Bereitstellungsverbote gegen Personen, Unternehmen und Organisationen. Diese verbieten es, den gelisteten Entitäten unmittelbar oder mittelbar Vermögenswerte jeglicher Art zur Verfügung zu stellen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stellt die EU den Unternehmen eine Sanktionsliste mit den Namen der gelisteten Personen, Unternehmen und Organisationen zur Verfügung. Auch die USA haben eine Reihe sog. Blacklists, die je nach Liste weltweit beachtet werden müssen.

Seminarziel

Sie möchten die legalen von den illegalen Geschäften unterscheiden können. Dazu müssen Sie wissen, welche Listen von Ihrem Unternehmen geprüft werden sollten und wie mit den Treffern auf den verschiedenen Listen umzugehen ist.
Neben den rechtlichen Grundlagen des Sanktionslistenscreenings werden wir Ihnen anhand vieler Beispielsfälle einen Leitfaden für die richtige Listenauswahl und den Umgang mit Treffern an die Hand geben. Nach dem Besuch des Seminars kennen Sie die typischen Fallstricke, die im Sanktionslistenscreening stecken und wissen, welche Abläufe in Ihrem Unternehmen geeignet sind, um diese zu vermeiden.

Dieses Seminar richtet sich an:

Fach- und Führungskräfte, die für die Exportkontrolle zuständig sind, technische Verantwortliche und technische Mitarbeiter,
Produktmanager, Exportbeauftragte, Mitarbeiter im internationalen Vertrieb, Verkauf, Akquise, Controlling, Sicherheitsbeauftragte

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    noch Plätze frei
    Seminar-Nr.:
    AWF 24_03
    Dozenten:
    Dr. Ulrike Jasper
    Dauer:
    ca. 4 UStd.
    Zeiten:
    09:00 - 12:30

     190,–

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Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen des Sanktionslistenscreenings in der EU
  • Welche Listen müssen in der EU beachtet werden?
  • Wer muss geprüft werden?
  • Wann sollte geprüft werden?
  • Was ist im Trefferfall zu tun?
  • Welche US-Blacklists gibt es und welche sind für deutsche Unternehmen relevant?
  • Strafbarkeit und Haftung bei Verstößen
  • Beispielsfälle

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