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CBAM-Meldungen - kein Buch mit 7 Siegeln

Alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, müssen berechnet und dokumentiert werden. Alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, müssen berechnet und dokumentiert werden. Für den neu eingeführten CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) müssen Unternehmen nun quartalsweise Daten in einem CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren, ihre eingebetteten Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.

Nach der ersten Periode liegen Erfahrungen vor, wie dieser Bericht ausgefüllt werden kann. Damit die Meldung kein Buch mit sieben Siegeln bleibt, zeigt Ihnen unser Dozent, wie Sie Schritt für Schritt einen einfachen Bericht erstellen können. Geplant ist eine "Live-Anmeldung", direkt über die EU-Website. Sollte diese ausfallen oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sein, so wird der Dozent dies anhand von detaillierten Screenshots zeigen.

Dieses Seminar richtet sich an:

Geschäftsführer, Nachhaltigkeitsbeauftragte, Einkäufer, Sachbearbeiter*innen Import/Export, Zollbeauftragte und alle, die mehr wissen möchten

Ihr Abschluss:

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    noch Plätze frei
    Seminar-Nr.:
    AWF 24_13
    Dozenten:
    Sven Darstein
    Dauer:
    ca. 2 UStd.
    Zeiten:
    09:30 - 11:30 Uhr

     100,–

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Inhalt:

  • Erstellung eines Berichts
  • Formularfelder und ihre Bedeutung
  • Praxistipps

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