Entgeltabrechnung beschäftigter Studenten, Praktikanten sowie Rentner - online
Sozialversicherungsrecht bei besonderen Personengruppen: Studenten, Praktikanten & Rentner
Die Beschäftigung von besonderen Personengruppen wie Studenten, Praktikanten oder Rentnern stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen, insbesondere bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung. Häufig gibt es Unsicherheiten darüber, welche Versicherungspflichten gelten und wann Ausnahmen von den allgemeinen Regelungen eintreten.
In diesem praxisnahen Seminar lernen Sie die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten dieser Personengruppen sicher einzuschätzen und korrekt anzuwenden. Sie erfahren, welche allgemeinen Regelungen gelten und unter welchen Bedingungen besondere Ausnahmen greifen - z. B. in Bezug auf die Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung.
Ein weiterer Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Beschäftigung von Rentnern, deren Erfahrung für viele Unternehmen zunehmend von großem Wert ist. Sie lernen, wie Sie die Beitrags- und Meldepflicht bei der Beschäftigung von Rentnern korrekt handhaben und rechtssichere Entscheidungen treffen.
Dieses Seminar richtet sich an:
Mitarbeiter/-innen aus dem Bereich der Lohn-/Gehaltsabrechnung, Personalverwaltung/-betreuung mit Grundkenntnissen
Ihr Abschluss:
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online
noch Plätze frei- Seminar-Nr.:
- 2433_261_01
- Dauer:
- ca. 8 UStd.
- Online-Anteil:
- 100 %
- Zeiten:
-
08:30 - 16:30 Uhr
Voraussichtliche Termine
16.04.2026
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online
noch Plätze frei- Seminar-Nr.:
- 2433_262_01
- Dauer:
- ca. 8 UStd.
- Online-Anteil:
- 100 %
- Zeiten:
-
08:30 - 16:30 Uhr
Voraussichtliche Termine
02.11.2026
Inhalt:
Beschäftigte Studenten
1. Versicherungsrechtliche Beurteilung bei WerkstudentenGeringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung 20-Wochenstunden-Grenze sowie mehrere zeitgleiche Beschäftigungen Beschäftigung ausschließlich in den Semesterferien Ausweitung der Arbeitszeitgrenze in den Semesterferien Beschäftigungen am Wochenende, Abend- oder Nachstunden Mehrere Beschäftigungen im Laufe eines Jahres (26 Wochen-Grenze) Besondere Personengruppen
2. Meldungen, Einzugsstelle, Beiträge und Umlagen
3. Versicherungsschutz des beschäftigten Studenten
Praktikanten Versicherungsrechtliche Beurteilung, Beiträge, Meldungen, Einzugsstelle und Umlagen:
1. Vorgeschriebene Zwischenpraktika
2. Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
3. Nicht Vorgeschriebene Zwischenpraktika
4. Nicht Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
5. Besonderheiten bei Praktika von Fachschülern und Berufsfachschülern
Beschäftigte Rentner
1. Verschiedene Rentenarten
2. Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen bei Bezug einer bestimmten Rentenart
Beschäftigung während Bezug einer:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Altersvollrente vor Erreichung der Altersgrenze
- Altersvollrente nach Erreichung der Altersgrenze
3. besonderer Personenkreis: Pensionär
55-Jähriger
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen nach Vollendung des 55. Lebensjahres
Auf Wunsch kann auch auf folgende Themen eingegangen werden: Jahresarbeitsentgeltgrenze Umlage 1, Umlage 2, Insolvenzgeldumlage Krankenkassenwahlrecht - Rolle des Arbeitgebers
1. Versicherungsrechtliche Beurteilung bei Werkstudenten
2. Meldungen, Einzugsstelle, Beiträge und Umlagen
3. Versicherungsschutz des beschäftigten Studenten
Praktikanten
1. Vorgeschriebene Zwischenpraktika
2. Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
3. Nicht Vorgeschriebene Zwischenpraktika
4. Nicht Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika
5. Besonderheiten bei Praktika von Fachschülern und Berufsfachschülern
Beschäftigte Rentner
1. Verschiedene Rentenarten
2. Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen bei Bezug einer bestimmten Rentenart
Beschäftigung während Bezug einer:
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Altersvollrente vor Erreichung der Altersgrenze
- Altersvollrente nach Erreichung der Altersgrenze
3. besonderer Personenkreis: Pensionär
55-Jähriger
Versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen nach Vollendung des 55. Lebensjahres
Auf Wunsch kann auch auf folgende Themen eingegangen werden: