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Das Aufstiegs-BAföG – Förderung ab 01.08.2020 bis zu 75 %

Ab dem 1. August 2020 werden die Förderkonditionen nochmals verbessert:

  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gibt es seit 1996. Es ist das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung. Das Aufstiegs-BAföG unterscheidet sich aber in einem Punkt grundlegend zum BAföG: Alle Teilnehmer werden gefördert, unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern!

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maß­nahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. Es begründet einen Rechtsanspruch auf Förderung einer Aufstiegsfortbildung unter bestimmten Voraussetzungen. Die Voraussetzungen sind insbesondere an die Gestaltung des Lehrganges gebunden. Oftmals benötigen Lehrgänge mehr als 400 Unterrichtsstunden und die Anwesenheitsquote eines Teilnehmers im Unterricht muss mindestens 70 % sein.

Ob ein Lehrgang förderungsfähig ist oder nicht kann die entsprechende Lehrgangsmanagerin beantworten. Wenn dies der Fall ist, wird in der Eröffnungsstunde über das Aufstiegs-BAföG informiert. Man kann dann nach Beginn des Lehrganges seinen Antrag stellen. Der Kursteilnehmer reicht die gesamten Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein, in Baden-Württemberg sind das die Landratsämter.

Die Informationen in diesem Artikel bilden den Stand vom 13.07.2020 ab und sind unverbindlich. Weitere Informationen geben unsere Lehrgangsmanagerinnen oder die zuständigen Sachbearbeiter der jeweiligen Landratsämter. Die Homepage des Aufstiegs-BAföG ist übrigens https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Beste Grüße

Gerald Fichtner

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