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Impressum

Öffentliches Baurecht

Der rechtliche Rahmen für Grundstücke und Gebäude, festgelegt durch staatliche Vorgaben auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, bildet die Grundlage jeder Immobilienbewertung und -nutzung. Dies betrifft nicht nur Neubauvorhaben, sondern auch Änderungen an bestehenden Strukturen. Eine kritische Überprüfung der baurechtlichen Aspekte ist auch bei Bestandsimmobilien unerlässlich.
Bei Immobilienverkäufen spielen rechtliche Fragen wie das Vorkaufsrecht der Gemeinde oder mögliche Veränderungssperren eine entscheidende Rolle. Zudem können Umlagevorhaben Eigentümerrechte beeinflussen, möglicherweise bis hin zu Enteignungen.
In diesem Seminar werden detailliert die rechtlichen Grundlagen, insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und das Raumordnungsgesetz (ROG) analysiert. Es werden die wichtigsten Regelungen und interessante Fälle aus der Rechtsprechung diskutiert, wobei der Fokus auf dem Praxisbezug liegt. Auch die Besprechung von Fällen aus dem Teilnehmerkreis trägt dazu bei, ein umfassendes Verständnis für die Materie zu entwickeln.

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung als Fortbildungsnachweis über 14 Zeitstunden zur Vorlage nach § 34c Abs. 2a der GewO und § 15b MaBV.

Dieses Seminar richtet sich an:

Immobilienmakler*innen, Immobilienverwalter*innen, Projektleiter*innen, Bauverantwortliche, Immobilieneigentümer*innen, Architekt*innen, Ingenieur*innen

Ihr Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

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  • online

    noch Plätze frei
    Seminar-Nr.:
    1746_241_01
    Dozenten:
    Frank Krieger
    Dauer:
    ca. 16 UStd.
    Zeiten:
    08:30 - 16:30
    Voraussichtliche Termine
    11.06.2024, 18.06.2024

     650,–

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Inhalt:

Grundlage: Baugesetzbuch (BauGB)

  • Raumplanung - auf Bundes- Landes- und Regionalebene, Raumordnungsgesetz (ROG)
  • Stadtplanung
  • Bauleitpläne
  • Flächennutzungsplan
  • Umweltschutzthemen
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO), Nutzungsarten, Grundflächen- und Geschossflächenzahl
  • Bebauungsplan
  • Erschließung
  • Zustandekommen, Sicherung und Veränderung dieser Pläne
  • Vorkaufsrecht der Kommune
  • Bodenordnung, Enteignungsfragen
  • Erschließung
  • Städtebauliche Verträge zwischen Kommunen und Privatunternehmungen (auch PPP benannt)

Besonderes Städtebaurecht

  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
  • Erhaltungssatzung
  • Vereinfachte und Beschleunigte Verfahren

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